Bin ich Mensch oder nur Maske

Schachspiel im Freien (aufgenommen vor dem 2. Lockdown) © Weidinger

Hintergedanken zum „Covid-19 Hausarrest” Über Grundrechte in Corona-Zeiten: „Gefangen in den eigenen vier Wänden”. Wie schauen für freie Menschen nun ihre Freiheiten aus? Wenn das so weiter geht, ist Einsperren aus politischen Gründen möglich. Oder Verunmöglichen der Kommunikation – Verabredungsgefahr als politisches Ziel.

Von Karl Weidinger, erscheint im der UHUDLA Ausgabe 114@-2/2021

Mein Hausarrest. Mein Lockdown. Nun bin ich ein Kollege von Galileo Galilei, der wurde von 1633 bis 1642 unter Hausarrest gestellt. Oder Robert Havemann, DDR-Regimekritiker, stand von 1976 bis 1979 unter Hausarrest. Auch Jassir Arafat verbrachte seine letzten Lebensjahren in Ramallah unter Hausarrest.

Diese und folgende Zeilen mögen für österreichische Verhältnisse noch irreal und futuristisch klingen. Frankreich, Spanien und Griechenland sind mit ihrer autokratischen Gesetzgebung weiter fortgeschritten. Polen und Ungarn beispielsweise auch. Im Kreuzfeuer der Repression ist die Opposition, die Gewerkschafts- und ArbeiterInnenbewegung, die Autonomiebewegung, bei Einschränkung der Medien- und Frauenrechte und und und. Und die Brüsseler „EU-Scheinregierung” schaut tatenlos zu.

Aung San Suu Kyi als Regimekritikerin in Myanmar, später Präsidentin, war eine Zeitlang eingesperrt

Aber Spaß beiseite: Hausarrest gilt als Mittel der Wahl. Das hat Tradition. Autoritäre Regimes pfeifen auf die Grundrechte, um unliebsame Personen die Bewegungsfreiheit zu nehmen. Die Obrigkeit verbietet „nicht zuverlässigen“ Personen ihr Domizil zu verlassen. Damit kritische Geister sich nicht treffen können. Gedankenaustausch wird unterbunden, eine Organisation von Skeptikern verunmöglicht. Natürlich gilt auch ein Besuchsverbot – sonst macht es ja keinen Sinn. Kommunikation wird deutlich erschwert. Internet soll überwacht werden (laut Datenschutzverordnung), um einen Straftatbestand zu konstruieren („Hass im Netz“).

Soweit sind wir schon. Aufs Kulturleben und soziale Begegnungen zu verzichten, bringt nicht nur mich existentiell und psychisch an meine Grenzen. Eine weitere Verschärfung steht im Raum, weil: „Ihr seid nicht brav gewesen!“ Gerade jetzt – in einer Krisenzeit wie wir sie alle noch nicht erlebt haben – könnten Kunst und Kultur (nicht nur mir) Sinn und Halt geben, Werte vermitteln sowie die Möglichkeit um sich krisenintern auszutauschen. Wenn es erwünscht wäre.

Und dieser Hausarrest jetzt ist keine Strafmaßnahme nach einer Verurteilung, sondern erfolgt präventiv – also zur künftigen Gefahrenabwehr. Zu diesem rechtswidrigen Handeln, willkürlich und meist ohne gerichtlichen Beschluss, gehören Schauprozesse, wobei überaus hohe Strafen verhängt werden. Aus politischen Gründen oder als erzieherische Maßnahme? Wie sagt der §4 des STGB: Eine Haft ohne Schuld ist menschenrechtswidrig.

Aber wie sagte schon der kluge Mao: „Bestrafe einen, erziehe Hunderte“. Diese und weitere angedachte Maßnahmen stellen eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit dar. Für unterschiedlich definierte Schlüsselpersonen mit systemrelevanten Berufen gab es natürlich Ausnahmen.

„Es gibt nur drei Gründe, das Haus zu verlassen: erstens Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist; zweitens dringend notwendige Besorgungen wie etwa von Lebensmitteln oder in der Apotheke; und drittens, wenn Sie anderen Menschen helfen müssen, die Ihre Unterstützung brauchen“, verhängte der Bundeskanzler Sebastian Kurz im März 2020 den ersten Lockdown. Käfighaltung von Arbeitssklaven? Sportliche Ertüchtigungwurde wenig später als vierter Grund hinzugefügt. Zusätzlich Maskenpflicht, die Abstandsregeln, kein Aufsuchen von Gaststätten, das Verbot von Veranstaltungen, die Schließung von Freizeiteinrichtungen aller Art.

Ist es ein Krieg gegen die Gastronomie & Eventbranche, damit sich die Leute nicht verabreden können

Konspirative Verabredungsgefahr für unbescholtene Bürger, also Hausarrest? Das Rauchverbot war der Anfang für mich. Eine Theorie besagt, dass das US-Alkoholverbot auch betrieben wurde, um gewerkschaftliche Organisationen zu verunmöglichen, in dieser Zeit, damals vor fast 100 Jahren.

Die frisch gewählte Bundesregierung sprach von „Ausgangsbeschränkung“. Klingt doch gleich viel netter als Ausgangssperre, auch wenn es rückwirkend keine rechtliche Deckung dafür gab. Was blieb, war das dezidiert ausgesprochene Verbot, den öffentlichen Raum mit allen Straßen, Plätzen, Parks und Grünanlagen zu betreten (Betretungsverbot). Dafür hagelte es empfindliche Strafen nach der „COVID-19-Pandemie“, auch wenn diese fallweise rechtswidrig waren.

Wer gleich bezahlte, bekommt die illegal zustande gekomme Strafe nicht zurück, heißt es vonseiten des Gesetzgebers, der sich inbzwischen selbst ermächtigt hat, gewisse demokratische Institutionen auszuschalten. Der Unrechtsstaat läßt grüßen. Hier begeht die Obrigkeit ein ziemliches Foul an der friedlichen Bevölkerung, die plötzlich zum Feind, zum „Lebensgefährder“ gemacht wurde.

Seitdem gibt es tägliche Inszenierungen vom „virologischen Quartett“ (Kurz, Kogler Nehammer und Anschober) mit der Heraufbeschwörung von Leichenbergen in den Straßen, mit „hunderttausend Toten“ (Sebastian Kurz) und „jeder wird jemanden kennen, der an Corona verstorben ist“.

Unrecht vom Gesetzgeber. Strafe ohne Urteil. Lebensgefährder unterwegs. Der Unrechtsstaat läßt grüßen.

Inzwischen ist man schlauer geworden. Einen zweiten „Lockdown“ wird die Wirtschaft nicht aushalten, sagte man vorher, auch wenn er inzwischen Realität geworden ist. Während der Gastronomie ganz leicht eine böse Gewinnsucht und grenzenlose Gier unterstellt werden konnten, wird es bei der linken Eventszene (Kabarett, Kunst & Kultur) schwierig – da besteht Hoffnung auf Widerstand, weil so schnell geht das Thema nicht mehr weg aus unserer gekidnappten Gesellschaft.

Im Dezember 2020 biegt schon die alles umfassende Massentestung um die Ecke, so schnell kannst nicht schauen: Wer einen „positiven“ Corona-Bescheid erhält, wird kriminalisiert und eingesperrt werden. Wer zuwider handelt, übesiedelt vom Hausarrest in den richtigen Arrest. Die Spaltung ist unübersehbar. Die Gräben gehen quer durch: Angebliche Corona-Leugner und Verfechter noch drastischerer Maßnahmen. Aus ideologischen Gräben werden nicht selten auch wirkliche Gräber.

Der Arrest in den eigenen vier Wänden wird als Haftersatz oder Präventivmaßnahme verhängt. Die gesetzliche Grundlage steht juristisch auf wackeligen Beinen. Technisch kann ein solcher Arrest meist mit elektronischen Fußfesseln umgesetzt und überwacht werden. Bekommt man schon bald den Überwachungs-Chip (mit dem Impfstoff) implantiert? Mit der lückenlosen Überwachung über GPS lässt sich jeder Aufenthaltsort problemlos aufzeichnen.

Ein Land in Geiselhaft. Der Blockwart lebt. Denunziation ist wieder salonfähig geworden.

Politische Gefangene sind Personen, die aufgrund weltanschaulicher Gründe in Haft sind. Mit dabei angebliche Verbrechen, die ohne einen Schaden stattfinden. Auch die Weitergabe der angeblichen Infektion muss zur Verhängung einer Strafe (von mehr als 1.000 Euro) NICHT nachgewiesen werden. Um diese Opfer von Willkür zu diskreditieren, werden sie begleitend als „asozial“ und „gefährdend“ verunglimpft. Früher wurden sie „Volksschädlinge“ genannt, heute „Verschwörungstheoretiker“. Flankierend begleitet von den gekauften Systemmedien, allen voran der öffentlich rechtliche Rundfunk. Diese Medien befinden sich in einer strukturellen Krise und müssen sich mit den Regierenden verbinden, weil sie sonst keine Überlebenschance in einer sich schnell wandelnden Zeit haben.

Der Rechtsstaat garantiert fundamentale Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind (und nicht so leicht aufgehoben werden können, weil sie universelle Grundrechte darstellen). Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Koalitionsfreiheit.

Und die Frage nach dem „Cui bono“ – wem nützt es? Verschwörungstehoretikern zufolge soll diese Krise dazu benützt werden, den großen Reset durchzuführen. Nach der Kapitalismuskrise 2008 wird Papiergeld gedruckt als gäbe es kein Morgen. Die unweigerlich damit verbundene Inflation (siehe 1920er Jahre) wird dadurch auf Null gestellt. Das erspart hoffentlich der „Generation jetzt” den Weltkrieg, vie

lleicht. Jedenfalls die Ersparnisse der Normalbevölkerung werden diesen Angriff beziehungsweise Eingriff schwerlich überleben.

Zum Vormerken: Viele Länder begehen den 18. März als „Tag der politischen Gefangenen“.

Karl Weidinger, Jahrgang 1962, Autor & Textarbeiter, zuletzt unterwegs für die Stadt-Flanerien: www.stadtflanerien.at

Unterstütze die UHUDLA Genossenschaft ■ Alle Artikel der UHUDLA Netzwerk Genossenschaft UNG – Lutz Holzinger sind immer und überall gratis verfügbar. Du kannst unsere Arbeit solidarisch mit einer Spende oder dem Kauf von UHUDLA Anteilsscheinen honorieren.

Hinter jedem Klick, den Du auf einen Artikel der UHUDLA Website machst, steckt journalistischer und technischer Aufwand. Wir von der UNG agieren nicht mit Bezahlschranken, aber für eine freiwillige finanzielle Unterstützung bedanken wir uns herzlich.

Konto: VOLKSBANK Wien
Kontoinhaber: UHUDLA edition
IBAN:    AT32 4300 0423 4299 9002
BIC/SWIFT-Code:  VBOEATWW

Mehr Informationen

Kommentar verfassen