Weniger arbeiten, mehr Zeit zum Leben

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© Mario Lang

Mehr Kohle für alle ■ Ein UHUDLA-Beitrag zum Klimaschutz. Arbeitszeit – wann, wie lange, wie bezahlt? Aber am besten – Die Zeit für die Hock’n endlich verkürzen.
Ein Kommentar von Selma Schacht, AK-Rätin für KOMintern

Neben der wichtigen Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung, die aktueller denn je ist und endlich auch durchgesetzt werden müsste, und dem Kampf gegen den 12-Stunden-Tag ist es auch wichtig, sich die derzeit geleistete Arbeitszeit näher anzusehen.

Denn neben dem Umstand, dass die Löhne und Gehälter in weiten Bereichen generell zu niedrig sind – wird Arbeit oft gar nicht bezahlt. In der Regel handelt es sich dabei um Mehr- und Überstunden, die man über die normale Arbeitsverpflichtung hinaus leistet – und dann erst nicht entlohnt bekommt.

Häf’n für Diebstahl, ungestraft bei Arbeitsraub

Das ist ungefähr so, als wenn ich im Billa statt einem gleich zwei Tafeln Schokolade einpacke, aber zahlen werde ich nur die erste. Der Unterschied zwischen mir und dem Unternehmer ist, dass mir im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe wegen Diebstahls droht, die Firmen- oder Konzern-Obrigkeit wenn sie erwischt werden, nur das zahlen, was sie sowieso hätte löhnen müssen.

Deswegen ist es auch immer notwendig, selber Aufzeichnungen darüber zu führen, wann genau man gearbeitet hat. Solche Aufzeichnungen können, falls die Bezahlung vor dem Arbeitsgericht eingefordert werden muss, als Beweismittel verwendet werden.
Was nun eine normale Arbeitsstunde, was eine Mehrstunde (oft mit 25% Zuschlag) oder eine Überstunde (meist mit 50% Zuschlag) ist und wie sie bezahlt wird, hängt von sehr vielen Faktoren ab.
Zu allererst natürlich davon, wie viele vertragliche Wochenstunden auf meinem Dienstzettel stehen (auf den ich Anspruch habe). Dann ist die Frage: Wie lange ist die wöchentliche Normalarbeitszeit laut meinem Kollektivvertrag (wenn einer gilt)? Und welche Arbeitszeitregelungen gelten in meiner Firma?

Leider sind das Arbeitszeitgesetz und auch viele Kollektivverträge schon dermaßen flexibilisiert, dass unendliche viele Ausnahmen zugelassen sind, die von Firma zu Firma massiv variieren können. Wichtig in diesem fast undurchschaubare Dschungel ist: Leute fragen, die sich auskennen – am besten den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft (Tipp: „Arbeitszeit-Fibel“ der GPA-djp). Und das nicht zu spät – viele Kollektivverträge haben recht kurze Fristen für das Einfordern von nicht bezahlten Stunden, wer zu spät kommt hat dann Pech gehabt.

Einige Fixpunkte gibt es aber: Zum Beispiel die tägliche Ruhepause. Sie dauert mind. 30 Minuten und muss eingehalten werden. Leider ist sie meistens nicht bezahlt, was jedoch auch ein stichhaltiges Argument ist, hier – verbotene – Arbeit zu verweigern. Die Pause muss nach spätestens sechs Stunden Arbeit beginnen (und darf nicht vorne oder hinten drangestückelt werden).

Wichtig ist auch die Einhaltung der täglichen Ruhezeit

Die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen. Sie muss mindestens 11 Stunden betragen (bzw. seit SchwarzBlau von Kurz/Strache auch in einigen Branchen nur noch 8 Stunden). Die Wochenendruhe garantiert mir ein freies Wochenende von mindestens 36 Stunden inkl. Sonntag. Falls das aufgrund meines Dienstplanes nicht zustande kommt, steht mir dafür Ersatz in Form einer Wochenruhe (36 Stunden unter der Woche) zu.

Trotz dieser vielen Regelungen, die man kennen sollte, darf man aber das Wichtigste nicht aus den Augen verlieren: Nach Jahrzehnten einer kontinuierlich absackenden Lohnquote und des Reallohnverlusts, von zunehmendem Arbeitsdruck und einer massiven Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen sowie einer explodierenden Arbeitslosigkeit bedarf es dringendst einer radikalen Arbeitszeitverkürzung und gesellschaftlichen Umverteilung auf alle im Land. Weil es nicht „nur“ darum geht, mehr für die geleistete Arbeit zu bekommen, sondern auch darum, mehr vom Leben zu haben!

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