Das ist alles nicht erlaubt

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Der UHUDLA fordert:
Leseverbot beim Fetzntandler.

Kontrollwahn von A bis Z ■ Betreutes Denken – Unterwegs zur Verbotsgesellschaft
Der Uhudler war es schon, der Hanf ist es noch immer: verboten, obwohl harmlos. Derzeit erhitzt das Kopftuch für Kinder die Gemüter. Bargeld und Diesel werden auch schon heiß diskutiert. Die Liste der Verbote ist lang und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Von Karoly Gunczy Tischler erschienen in der UHUDLA Ausgabe 109

„Soziale Kontrolle“ ist ein Begriff, den der Soziologe Edward Alsworth Ross bereits 1896 etablierte. Die gewollte Lenkung des Einzelnen durch die Gruppe verstärkt die beabsichtigte Herrschaft der Gesellschaft über das Individuum.

Soziale Kontrolle schränkt abweichendes Verhalten ein und verhindert aufrührerische Verabredungen und erstickt etwaige Revolutionsanbahnungen im Keim. Verbote dienen nicht der Volksgesundheit, sondern ausschließlich der sozialen Kontrolle.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – am besten sind Verbote

Prohibition am Praterstern: Wien verhängte erstmals ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum, das ausgerechnet am 1. Mai 2018 in Kraft trat. Um die 150.000 Menschen zu schützen, die den Hotspot täglich frequentieren müssen. Die angedrohten Strafen reichen von 70 bis 700 Euro.
Rauch- und Trinkverbote haben eine lange Tradition zur Entmündigung und Bevormundung. Das berühmteste ist das Alkoholverbot. Der 18. Zusatzartikel zur US-Verfassung trat 1920 in Kraft. 1933 wurde er durch den 21. Zusatzartikel außer Kraft gesetzt. Somit war der Alk in den USA für etwa 13 Jahre verboten. Die Prohibition war eine Erfolgsgeschichte für die Mafia und machte die kriminelle Vereinigung zu einem wirtschaftlichen Faktor.

In Indien sterben oder erblinden jährlich mehrere Hunderte durch Konsum von illegal hergestelltem Alkohol. Wo der Islam Staatsreligion ist, ist der Alkohol – ein arabisches Wort – strikt verboten. Mit drastischen Folgen. Wo ein Berauschungsverbot herrscht, wird auf legale Mittel ausgewichen. Bei den Mormonen in Utah ist sogar Koffein untersagt. Noch gefährlicher ist das Bargeldverbot und das biegt schon bedrohlich um die Ecke. Es dient der lückenlosen Überwachung, wenn jeder Euro, der für Konsum oder Aktivität ausgegeben wird, detailiert aufscheint und genau nachvollziehbar ist.
Das Cannabisverbot ist eines der umstrittensten Drogenverbote. Hier gibt es eine lange Kette der Gegenargumente, die bis zum „War on Terror“ reicht. Auch diese Prohibition diente kriminellen Strukturen. Bei der Hanfprohibition kam es zur Erhöhung des Wirkstoffgehalts. Dasselbe gilt für harten Drogen wie Heroin. Wenn die Reinheit der verkauften Droge stark schwankt, führt das zur tödlichen Überdosis.
Das Dieselfahrverbot in den deutschen Städten ist ein Energieverbot zur Lenkung und Steuerung. Auch Rom will ab 2024 keinen Diesel in der Stadt. In Österreich werden sechs von zehn Autos mit Diesel betankt. Fahrverbote sind nix Neues, seit dem „autofreien Tag“ nach dem Ölpreisschock. Ab Jänner 1974 musste jedes Auto ein Pickerl für den Wochentag des Verzichts tragen. Nach fünf Wochen war der Pickerl-Spuk vorbei. Energie wurde keine gespart.
Am ehesten noch das Glücksspielverbot für Automaten. Das ist keine persönliche Freiheit, sondern reines Abkassieren. Ein Internet-Verbot wird es auch schwer haben, siehe China und Iran, wenn selbst despotische Staaten die Netzabschaltung nicht umsetzen können. Sinnvolle Verbote soll es auch geben.
Eine gemeinsame Anstrengung der starken Lobby-Gruppen Pharma, Papier und Bekleidung führte zum Hanfverbot. Der Autor Howard Marks sagte im UHUDLA-Gespräch: „Es ist mein gottverdammtes Recht, jede frei in der Natur wachsende Pflanze anzubauen und zu konsumieren.“ Er wurde kriminalisiert und verbrachte viele Jahre hinter Gittern.
Jagdverbot. Manche sagen Schonzeit dazu. In Frankreich, Luxemburg und Deutschland gilt ein Gerichtsurteil, dass Grundbesitzer unter gewissen Umständen das Recht haben, eine Bejagung zu untersagen. Heißestes Verbot derzeit ist das Kopftuchverbot, das als ein „Kinderschutzgesetz“ daherkommt. Staatliche Bekleidungsvorschriften sind problematisch. Es geht die Obrigkeit nix an, was die Untertanen am Leib tragen. Ein Luxusverbot wird es nie geben. Dafür Massen-Verbote als Auswüchse der Verbotskultur.

Daten sind die Umwelt – Datenschutz ist der neue Umweltschutz

Daher wollen die Grünen alle sozialen Medien an die Kandare nehmen. Dabei wurde Facebook als Ermöglicher der Demokratie noch gelobt, als 2008 die brillante Social Media Campaign von Barack Obama siegreich war. Der 44. US-Präsident entdeckte die sozialen Netzwerke und deren Datenflut als wichtigste Wahlkampfhelfer und gewann. So schnell scheiden sich die Geister. Jetzt haben angeblich die Russen die Wahl gestohlen, als Donald Trump sich durchsetzte.
Wird Kontrolle erst nötig, wenn es den politischen Zielen zuwiderläuft? Niemand zwingt Menschen Facebook zu nutzen, und auch zu keinem Lokalbesuch. Also brauche es auch kein generelles Nikotinverbot. Denn es gibt gefährliche Freizeitbetätigungen wie Bungee-Jumping, Extrembergsteigen und Skitourengehen. Keine davon ist verboten. Auch Fahrrad- und Skifahren fordern jährlich Todesopfer im Straßenverkehr, der Bodycount ist dreistellig.

Öffentlicher-Raum Restrektionen sind hart umkämpft. Grafitti und Street-art gehören dazu. Ehemalige Punks wie Keith Haring oder der legendäre Banksy begannen in der Illegalität – auch wenn ihre Kunstwerke inzwischen Rekordpreise erzielen. Ärgerlich sind Vereinnahmungsversuche, die Nichtkonsumenten vertreiben wollen.
Aber auch Instrumentalisierung der Polizei, um Jugendliche für „Stehenbleiben“ auf Einkaufsstraßen zu bestrafen oder der „Bankenraub“ in den Stationen. Eine „Security“ von Lokalen darf nicht außerhalb dieser Gastronomiebetriebe auf mitgebrachte Getränke filzen und in weiterer Folge Platzverbot oder Wegweisung verhängen.
Verbot des Quälens Unmündiger oder Schutzbefohlener ist ein Folterverbot (nach § 92 Abs 2 StGB). Etwa 260 Straftaten wurden im Jahr 2013 angezeigt. 16 dieser Taten wurden als Verbrechen eingestuft – als vorsätzliche Handlungen, die mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind. Die übrigen 244 Fälle galten als „leichtere Vergehen“. Die UN-Antifolterkonvention trat am 26. Juni 1987 nach der Ratifizierung durch 21 Mitgliedsstaaten in Kraft. Zurzeit haben 160 Staaten die Konvention ratifiziert. Was geht uns das an? Der Elektroschock-Taser hat aus menschenrechtlichen Gründen in Österreich (noch) Vorbehalt, weil der Einsatz als Folterinstrument umstritten ist bei der Exekutive und in Justizanstalten.

Die Mutter aller Verbote ist das Denkverbot und die Zensur

Schlimm wird es, wenn diese Religionsge- und -verbote auch Andersgläubige betreffen und ihnen eine unfreiwillige Lebensweise aufzwingen. Religio leitet sich von der „Rückbindung“ an ein Gotteskonstrukt ab. Für den zivilisatorischen Kodex sind diese Verhaltensweisen teils Hirngespinste, auch wenn sie immer mehr Raum einfordern.
Solariumverbot und Tätowierverbot für Unterachtzehnjährige waren – im Gegensatz zum Kopftuchverbot für Mädchen – leicht duchzusetzen, auch wenn die Zielgruppe schon wählen darf.

Uhudlerverbot. Aus Gründen der Volksgesundheit (wegen eines angeblich hohen Anteils an Fuselölen und Methanol) wurde der Uhudlerwein 1938 das erste Mal verboten. Der Namensgeber unserer Zeitung stammt von amerikanischen Reben ab und erwies sich als äußerst resistent gegen die Reblaus. Klingende Namen wie Ripatella, Delaware, Concordia und Elvira, Noah, Isabella, Elvira, Clinton und Delaware heißen die Trauben schon seit mehr als 100 Jahren. Das Bukett des Uhudlers ist intensiv und erinnert an Walderdbeeren oder Ribiseln (Johannisbeeren), der charakteristische Geschmack wird als „Fox-Ton“ bezeichnet. In den 1970er Jahren als „Haustrunk“ beschränkt, wurde Mitte der 1980er Jahre der Begriff aus dem Weingesetz gestrichen, womit der Uhudler wieder verboten war. Laut Weingesetz von 1992 darf der Uhudler heute in acht burgenländischen Gemeinden verkauft werden. Diese Regelung gilt bis 2030.
Wiederbetätigungsverbot: Mit dem Verbotsgesetz steht NS-Wiederbetätigung unter Strafe: Leugnung des Holocaust sowie Verharmlosung der Kriegsgräuel, aber auch Werbung für nationalsozialistisches Gedankengut. Das umfasst auch Bekleidungsteile und Symbole des Dritten Reichs. Bei diesem Verbot besteht kein Zweifel, dass es sinnvoll ist. Wie Waffenverbot bzw. Messerverbote im öffentlichen Raum. Der Faktor Stich- zu Schusswaffe bei Tatbegehung beträgt etwa 10:1. Erstmals gibt es in London mehr Todesopfer durch Verbrechen als in New York. Dabei hat London strengste Waffengesetze (wie auch Mexico oder Chikago oder Washington DC).

XY-Chromosomen dienen der pränatalen Kontrolle. Es ist verboten, vor der Geburt das Geschlecht zu selektionieren. Harmlos oder doch nicht? Zuckerverbot kommt auch noch. Der Stoff führt zu Diabetes und tötet langsam, aber sicher.
Die Mutter aller Verbote ist das Denkverbot: Die Zensur, die verhindert, dass sich Gleichgesinnte verbinden können. Denn die aufgeklärte Gesellschaft ist Teil der Evolution und diente immer schon der Entwicklung zum freien Menschen – was nicht von allen so gesehen wird.

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