
SOS Mitmensch Burgenland ■ Statt Lager für Flüchtlinge zu evakuieren werden Gefängnisse gebaut Brutal: Die Asyl- und Migrationspolitik Österreichs und der EU.
Dass in der Flüchtlings-und Migrationspolitik österreichweit und auf EU-Ebene rechts- und völkerrechtswidrige Positionen umgesetzt werden ist als solches nichts Neues.
Erinnert sei an systematische Push Backs von Geflüchteten, Verweigerung von Hilfe für in Seenot geratenen Flüchtlingen, Zurückschleppung von Flüchtlingsbooten nach Libyen und Auslieferung der Schutzsuchenden an die Unterdrücker und so weiter.
Österreichs Drang zum Klassenbesten zeigt sich auch darin, dass wir als erstes Land der EU ab Mitte 2025 begonnen haben, abgewiesene Asylwerber in ihre absolut unsicheren Herkunftsländer Afghanistan und Syrien unter Zwang abzuschieben. Für diesen politischen und moralischen Tiefpunkt ist der zuständige Innenminister Karner (ÖVP) noch stolz und will in Zukunft diese widerwertige Praxis ausbauen.
Keine Familienzusammenführung wegen „bundesweitem Notstand“
Das Menschenrecht auf Familie und die Achtung des Privat- und Familienrechtsist in der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Art. 8 genau geregelt. Diese Bestimmung hat in Österreich Verfassungsrang. Ausnahmen gibt es nur im Falle eines Notstandes. Die österreichische Regierung hat bereits letztes Jahr im Rahmen einer „Notfallverordnung“ das Recht auf Familiennachzug ausgesetzt und im Dezember 2025 den Notfall für weitere sechs Monate beschlossen. Grund dafür ist laut Regierung „die ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit“ etwa im Bildungsbereich.
Deshalb dürfen für weitere sechs Monate keine Anträge auf Familienzusammenführung gestellt werden. Nun mag sein, dass es einige Schulstandorte gibt, die Probleme aufgrund fremdsprachiger Kinder haben. Aber dafür den Notstand für ganz Österreich auszurufen ist bizarr und leicht durchschaubar: bis dieser Rechtsbruch beim EU-Höchstgericht entschieden wird können Jahre vergehen. Bis dahin bricht die Regierung die Menschenrechte und die Verfassung.
Die Konsequenz dieser Grausamkeit zeigt sich in der Statistik des BMI: während vom Oktober bis Dezember 2023 über 3.400 Personen über den Familiennachzug nach Österreich einreisen durften, waren es 2025 im selben Zeitraum nur noch 25 Personen.
Kürzungen und Strafandrohungen auf der Agenda Österreichischer Politik
Das Jahr 2026 hat für tausende Flüchtlinge und Kriegsvertriebene aus der Ukraine mit harten Bandagen begonnen:
- Das letzte noch arbeitende Aufnahmezentrum für Kriegsvertriebene aus der Ukraine wurde in Wien im Jänner 2026 geschlossen
Eine Vielzahl von Deutschkursen für Geflüchtete wurden aus „Kostengründen“ eingestellt. - Im Wien sollen Kriegsvertriebene und subsidiär Schutzberechtigte – also Flüchtlinge die befristet Schutz haben – nicht mehr die Mindestsicherung / Sozialhilfe erhalten, sondern nur noch die weitaus geringere Grundversorgung beziehen dürfen.
- Strengen Strafen droht die Regierungskoalition „Integrationsverweigerern“ an (z.B. bei Kursabbruch).
- Wertekurse und Integrationsvereinbarungen sollen laut Integrationsministerin Bauer – früher hieß sie Plakolm – unter dem Motto „Null Toleranz“ verpflichtend ausgebaut werden. Dort lernen die KursteilnehmerInne, dass Österreich eine Demokratie ist und gleichzeitig erleben sie täglich, dass sie von ebendieser Demokratie konsequent ausgeschlossen werden. Auch in der Disziplin der Heuchelei ist der Republik Österreich ein Podestplatz sicher.
- Die Durchführung von massenhaften Abschiebungen wird angekündigt (Innenminister Karner: „Streng, hart und damit auch gerecht“).
GEAS – Gemeinsames Europäisches Asylsystem:
Ein politischer inszenierter Angriff auf die Menschenrechte
Jahrzehntelang hat die EU über das Sterben der Flüchtlinge an den EU- Außengrenzen hinweggeschaut. FRONTEX – die EU Agentur zum Schutz der Außengrenzen – hat mit ihrem hochgerüsteten polizeilich- militärischem Apparat nichts gegen das Sterben der Schutzsuchenden unternommen. Oft war FRONTEX sogar aktiv an illegalen Pusch Backs beteiligt oder an „Rettungsaktionen“, bei denen Flüchtlinge ertranken (Motto: Hier kommt keiner lebend rein).
Eine gerechte Aufteilung der Geflüchteten innerhalb der EU konnte oder wollte die EU Kommission nicht umsetzen. Nun hat sich die EU auf ein neues Asylrecht geeinigt, das ab Mitte 2026 in Kraft treten soll. Der österreichische Ex-Finanzminister und jetziger EU Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) schwärmt dabei von der „größten Migrationswende“ und ist stolz auf die geplanten Abschiebezentren außerhalb der EU, die nun „return hubs“ heißen sollen und nichts anderes sind, als Lager / Gefängnisse, die Flüchtlinge abhalten sollen in die EU einzureisen.
Mit dem GEAS werden alle Wünsche erfüllt, die die rechtspopulistischen Parteien und Leute wie der exotische Sozialdemokrat Hans Peter Doskozil immer schon gefordert haben. Nämlich: Asylanträge dürfen nur noch von außerhalb der EU gestellt werden,
Statt Lager für Flüchtlinge zu evakuieren werden Gefängnisse gebaut
Abschiebungen in Drittstaaten werden erleichtert, neue Gefängnisse gebaut und vieles mehr, was den Zugang zu Asyl schwerer oder gar unmöglich machen soll. Damit wird das Recht auf Asyl entsprechend der Genfer Menschenrechtskonvention nicht neu interpretiert, sondern defakto außer Kraft gesetzt.
Denn diese Externalisierung des Asylverfahrens bedeutet, dass Asylwerber gar nicht in die EU hereingelassen werden, sondern ähnlich wie es Italien mit Albanien versucht, Großbritannien mit Ruanda, Australien mit weit entfernten Pazifikinseln Flüchtlinge zu zwingen, außerhalb der EU in Lagern das Ergebnis ihres Asylverfahrens abzuwarten. Ohne jede Kontrolle von Menschenrechtsorganisationen.
Im Übrigen hat die Republik Österreich diese Politik unter der seinerzeitigen Innenministerin Mickl-Leitner ÖVP schon praktiziert indem sie AsylwerberInnen in ehemaligen Kasernen in der Slowakei internierte, bis das Asylverfahren beendet war. Schutzsuchende können in Zukunft laut GEAS bis zu 24 Monate eingesperrt werden, ohne dass sie jemals etwas verbrochen haben. Vorläufiger Schlusspunkt ihrer Flucht ist dann ein Gefängnis, das von der EU für sie errichtet bzw. finanziert wurde mit dem Risiko, von dort aus in ihr Herkunftsland oder ein anderes Nicht- EU- Land deportiert zu werden (Festung Europa).
Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dieses Recht ist dann substanziell nicht mehr gegeben: Wenn man in ein Land nicht einreisen darf, kann man dort auch kein Asyl beantragen.
Eine alte Bauernweisheit bewahrheitet sich: Nichts kann so schlecht sein, dass es nicht noch schlechter werden kann!
Massiver Rückgang bei Asylanträgen – starke Zunahme bei Abschiebungen
Während weltweit die Zahl der Flüchtlinge so hoch ist wie nie zuvor (ca. 130 Millionen), geht in Österreich die Zahl der Asylanträge massiv zurück: Mit 16.284 Anträgen im Jahr 2025 verzeichnete Österreich gegenüber 2024 einen Rückgang von 36 Prizent und erreichte damit den niedrigsten Wert seit 2020. Die Hälfte der Anträge kam von Kindern bzw. Neugeborenen, die andere Hälfte waren echte Neuanträge bzw. Neueinreisen.
2025: 16.284 Anträge
2024: ca. 25.00 Anträge
2023: ca. 24.900 Anträge
2022: ca. 112.000 Anträgen (Höchststand)
2021: ca. 40.000 Anträge
2020: ca. 14.800 Anträge
Die Zahl der Abschiebungen erreichten im Jahr 2025 einen absoluten Höchstwert: 14.000 Menschen wurden vom BFA „außer Landes“ gebracht. Also fast soviele wie es Asylanträge gab. Es ist festzuhalten, dass Österreich auch zwangsweise Abschiebungen in andere EU- Staaten durchführt. Das betrifft vor allem die Slowakei, Rumänien, Ungarn und Bulgarien. Das ist möglich, wenn ein Gericht entscheidet, dass durch eine Person die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist, z.B. Schwarzarbeit, Betteln oder sog. Sozialmissbrauch.
