
Häf’n für QuerulantInnen ■ Das Timing hätte zynischer nicht sein können. Wenige Stunden, nachdem der Verfassungsgerichtshof in Wien das Herzstück des Lockdown vom Frühjahr 2020 für illegal erklärt hatte, sprach ein Richter in Klagenfurt gegen eine 49jährige Bosnierin eine Haftstrafe aus, weil diese sich nicht an eine Quarantäneverordnung gehalten hatte.
Von Hannes Hofbauer
In der von Staat und Ländern Corona-bedingt reichlich und zusätzlich subventionierten österreichischen Medienlandschaft herrscht angesichts dieses Skandalurteils Schweigen im Walde.