Menschenrecht: Theorie & Praxis

G Margit Wachter Verflieste Menschenrechte, Monument in Grandola

Allgemeine Grundrechte ■ Alle Menschen sind frei und gleich geboren, um in Würde und mit verbürgten Rechten zu leben, ohne irgendeinen Unterschied …

Von António Filipe Avante!, Nr. 2612 vom 21. Dezember 2023 übersetzt von Bruno

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist wie diese im Zeichen der Niederlage des Nazi-Faschismus im 2. Weltkrieg entstanden.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert, „dass alle Menschen frei und gleich geboren werden, um in Würde und mit verbürgten Rechten zu leben“

Aus dieser allgemeinen Erklärung geht hervor, dass alle Menschen frei und gleich geboren werden, um in Würde und mit verbürgten Rechten zu leben, ohne irgendeinen Unterschied , etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört.

Die Erklärung verbürgt eine Reihe von Rechten zu deren Einhaltung sich alle Staaten verpflichten, hervorzuheben sind dabei insbesondere:
das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, das Verbot der Sklaverei oder Leibeigenschaft. Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden;
das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Jeder hat Amspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Handlungen durch die seine ihm zustehenden Grundrechte verletzt werden. Jeder hat Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden;
das Recht auf Unschuldsvermutung, das Rückwirkungsverbot eines Strafgesetzes. Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr ausgesetzt werden;
das Recht vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit;
das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen;
das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Recht auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen und Entlohnung, welche eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert;
das Recht auf soziale Sicherheit, auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel.

Des Weiteren unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen;
das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Versorgung und notwendiger sozialer Leistungen;
das Recht auf universelle und unentgeltliche Bildung, wobei der Hochschulunterricht allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen muss. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen.

Obwohl Portugal bereits 1955 in die Vereinten Nationen aufgenommen wurde, kann man erst ab der Aprilrevolution und der Verfassung von 1976 davon sprechen, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte für den portugiesischen Staat im juristischen Sinn verbindlich geworden ist. Gemäß Artikel 16, Abs.2 der portugiesischen Verfassung „müssen die verfassungsgesetzlichen Vorschriften bezüglich der Grundrechte im Lichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte interpretiert und betrachtet werden“.

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